Sabbatical: Begriff, Regelungen, Anspruch und Ablauf
Viele Arbeitnehmer in Deutschland liebäugeln mit einem Sabbatical, d. h. einer befristeten Unterbrechung des Jobs. Eine Viking-Studie konnte belegen, dass nahezu 90 Prozent aller Arbeitnehmer hierzulande eine unbezahlte Auszeit von ihrer Arbeit in Betracht ziehen. Die meisten der Befragten würden die freie Zeit zum Reisen nutzen. Andere wiederum möchten neue Kräfte sowie neue Erfahrungen sammeln, wünschen sich eine private oder berufliche Neuorientierung oder planen die Umsetzung ihres sozialen Engagements.
Doch was genau ist ein Sabbatjahr überhaupt und welcher Zeitraum ist für eine solche Auszeit möglich? Wir erklären, welche Arten von unbezahltem Sonderurlaub und Sabbatjahr-Modelle es gibt, welche gesetzlichen Regelungen bei einem Sabbatical-Vertrag mit dem Arbeitgeber beachtet werden müssen und wie es bezüglich betrieblicher Altersversorgung, Rückkehr und Gehalt bei einem Sabbatjahr aussieht.
Was genau wird unter einem Sabbatical verstanden?
Der Begriff "Sabbat" stammt eigentlich aus der Bibel. Damit wurde die Auszeit für Ackerland jeweils im siebten Jahr beschrieben. Heutzutage wird der Begriff für eine berufliche Auszeit verwendet. Dabei handelt es sich um eine Form des Sonderurlaubs.
Das heißt: Ein Arbeitnehmer nimmt unbezahlten Urlaub über einen längeren Zeitraum. In der Regel dauert die längere Pause zwischen 3 und 12 Monaten. Manche Unternehmen erlauben auch eine längere Auszeit über mehr als ein ganzes Jahr hinaus. Grundsätzlich kann der Zeitraum aber ganz individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Es gibt allerdings keinen prinzipiellen Anspruch auf ein Sabbatjahr.
Das Besondere daran: Der Mitarbeiter kann in dieser Zeit an eigenen Projekten arbeiten und private Ziele sowie seine persönliche Entwicklung verfolgen und anschließend problemlos wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. So können Angestellte ein Sabbatjahr nehmen, ohne dabei ihre Karriere aufs Spiel zu setzen und ihren Job zu riskieren. Deshalb wird diese Art der Auszeit immer gefragter und von vielen Unternehmen sowie Arbeitgebern unterstützt.
Ein wesentlicher Aspekt des Sabbatjahrs, der im ersten Schritt zu bedenken ist, betrifft die Finanzierung während der beruflichen Auszeit, während der ein Mitarbeiter nicht seiner regulären Arbeit nachgeht. Es gibt verschiedene Optionen, mit denen sich ein Jahr Auszeit von der Arbeit finanzieren lässt.
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Welche Regelungen gibt es für Sabbatical Auszeiten?
Bis auf wenige Ausnahmen ist das Sabbatjahr in Deutschland nicht rechtlich geregelt. Außerdem können die Rahmenbedingungen zum Thema Sabbatical je nach Bundesland abweichen. Prinzipiell gibt es aber verschiedene Sabbatical-Modelle, die genutzt werden können und eine solide Finanzierung deines Sabbaticals ermöglichen. So haben die Mitarbeiter eines Unternehmens folgende Möglichkeiten, um eine befristete Auszeit zu planen und sich während dieser Zeit finanziell abzusichern:
Sabbatical mit Zeitwertkonto
Viele Unternehmen ermöglichen freiwillige Leistungen, die eine längere Auszeit vom Job problemlos möglichen machen. Sogenannte Zeitwertkonten dienen als Zeit-Sparbücher und gestatten es Mitarbeitern, Urlaubansprüche, Arbeitszeiten und Teile ihres Gehalts anzusparen. Das angesparte Guthaben auf dem Konto kann später als finanzielles Polster, also in Form von Geld, oder für Sonderurlaub genutzt werden.
Sabbatjahr mit unbezahltem Urlaub
Eine weitere Art, Zeit fernab des Jobs zu verbringen, ist unbezahlter Urlaub, bei dem man während der Auszeit auf das Geld des Arbeitgebers verzichtet. Dieses Sabbatical-Modell ist am einfachsten realisierbar, da es aus gesetzlicher Sicht sogar kurzfristig und ohne weitere Anmeldung beim Arbeitgeber möglich ist. Im besten Fall empfiehlt sich ein solcher Urlaub vor allem für kürzere Auszeiten, da Arbeitnehmer während ihres Sabbaticals keinen Lohn erhalten und sich somit anderweitig finanzieren müssen, etwa durch angespartes eigenes Geld.
Sabbatjahr als Teilzeit-Modell
Das Teilzeit-Modell erlaubt Arbeitnehmern, für einen vereinbarten Zeitraum in Vollzeit zu arbeiten, dabei aber nur einen Teil ihres Gehalts zu beziehen. Die restliche Zeit des Jahres können sie die gesammelten Überstunden dann für eine Freistellung verwenden.
Der Vorteil dieses Modells: Arbeitnehmer erhalten während ihres Sabbaticals durchgängig Lohn und sind finanziell abgesichert. Hierfür wäre zum Beispiel folgende Modell-Option für eine berufliche Auszeit möglich:
Ein Angestellter arbeitet 6 Monate lang in Vollzeit.
Dabei bezieht er nur 50 Prozent seines Gehalts.
Anschließend kann er 6 Monate Pause genießen und erhält weiterhin 50 Prozent seines bisherigen Gehalts.
Sabbat auf der Basis des Arbeitszeitkontos
Ein weiteres Modell ist die Nutzung eines Arbeitszeitkontos. Mitarbeiter, die Stunden auf ihrem Arbeitszeitkonto sammeln, können diese für die Finanzierung einer beruflichen Auszeit nutzen.
Gerade Angestellte, die bei ihrer Arbeit viele Überstunden ansammeln, können diese anschließend für eine berufliche Freistellung verwenden. Allerdings sollte man in diesem Fall beachten, dass das Guthaben auf dem Konto eigentlich innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden muss. Ansonsten kann es sein, dass die beruflich angesammelten Stunden verfallen.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf das Sabbatical?
In vielen Ländern gibt es eine klare Sabbatical-Regelung und es besteht sogar ein gesetzlicher Anspruch darauf - in Deutschland ist das allerdings nicht der Fall. Trotzdem hat grundsätzlich jeder Angestellte das Recht, ohne Angabe eines Grundes eine längere Arbeitspause für einen bestimmten Zeitraum zu beantragen. Ob der Arbeitgeber dieser Auszeit zustimmt, ob diese über eine längere Zeit genehmigt wird und welches Sabbatical-Modell hierfür angewandt wird, muss aber individuell verhandelt und abgestimmt werden und ist nicht gesetzlich festgeschrieben.
Da die meisten größeren Unternehmen eine ausgeglichene Work-Life-Balance unterstützen, um Burn-out und andere Krankheiten zu vermeiden, sowie nahezu durchgängig flexible Arbeitszeitmodelle erlauben, stehen die Chancen gut, eine Möglichkeit für ein Sabbatical zu finden, von der sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren.
Grundsätzlich gilt hierfür folgende Rechtslage und es sollten folgende Tipps beachtet werden:
Es besteht kein allgemeiner Rechtsanspruch für ein Sabbatical.
Die gesetzlichen Regelungen für eine Freistellungsphase können von Bundesland zu Bundesland abweichen.
Wer sich für eine solche Auszeit entscheidet, sollte auch für unvorhersehbare Ereignisse wie Krankheit, Kündigung und Insolvenz des Unternehmens vor der Rückkehr in den alten Job, eine klare vertragliche Regelung treffen.
Außerdem sollte der Versicherungsschutz für den Arbeitnehmer auch während der Freistellung weiterhin bestehen. Dauert eine solche Freistellungsphase länger als 4 Wochen, ist der Mitarbeiter in vielen Fällen nicht mehr sozialversichert. Deshalb gilt es hier eine Lösung zu finden.
Wie wird ein Sabbatical Jahr idealerweise vertraglich mit dem Arbeitgeber geregelt?
Bei einem Sabbatjahr sollten alle Rahmenbedingungen vertraglich festgehalten werden. Dies dient der Absicherung beider Parteien. Der Vertrag für einen solchen Urlaub auf Zeit sollte mindestens folgende Punkte enthalten:
Den Beginn und die Dauer der Auszeit (genaue Angabe von Wochen oder Monaten),
ob es sich um eine unbezahlte Freistellung handelt, also wie es um den Vergütungsanspruch während des Sabbaticals steht,
die Regelungen bezüglich der Versicherungsleistungen,
eine Vereinbarung bezüglich der betrieblichen Altersvorsorge sowie der freiwilligen Leistungen,
den Ausschluss oder die Anrechnung von Krankheitstagen,
die Position und die Aufgaben, die nach der Rückkehr übernommen werden sollen,
den Kündigungsschutz während des Sabbatjahrs.
Was ist beim Sabbatjahr im Öffentlichen Dienst zu beachten?
Das Sabbatjahr hat eine lange Tradition in Lehre und Forschung. Dies ist auf eine Überzahl an Lehrkräften in den achtziger Jahren zurückzuführen. Damals wurde als Lösung das Sabbatical eingeführt. Diese Einführung setzte den Grundstein für eine längere Auszeit im Berufsleben.
Bis heute können sich Personen, die im öffentlichen Dienst angestellt sind, darüber glücklich schätzen. Denn sie haben, anders als Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft, sogar einen Anspruch auf ein Sabbatjahr. Das heißt: Lehrer, Beamte und andere Angestellte im Öffentlichen Dienst können von speziellen Teilzeitbeschäftigungs- und Freistellungsmodellen profitieren und sind meistens während dieser Zeit auch finanziell abgesichert.
Allerdings müssen auch hier die Regelungen des jeweiligen Landes beachtet werden. Denn je nach Bundesland können die Sabbatical-Modelle von einander abweichen. Hier ist es sinnvoll, die im eigenen Bundesland geltenden Modelle genau zu prüfen und zu schauen, welche Möglichkeiten sie bieten, die Auszeit zu finanzieren.
Wie ist man im Sabbatical versichert (Sozial- und Krankenversicherung)?
In Deutschland gilt die Pflicht zur Krankenversicherung. Das bedeutet: Wer sich in Deutschland aufhält, muss grundsätzlich krankversichert sein. Doch wie sieht es bei einem Sabbatjahr aus? Je nach Modell der Auszeit haben Angestellte folgende Möglichkeiten:
Unbezahlte Freistellung: Nach Ablauf der ersten vier Wochen tritt ein ruhendes Arbeitsverhältnis ein. Danach greift bei gesetzlich Versicherten automatisch die freiwillige Mitgliedschaft. Dasselbe gilt für privat versicherte Personen.
Arbeitszeitguthaben: Wer dagegen Überstunden abbaut, bleibt weiterhin in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis mit einem geltenden Arbeitsvertrag. Somit gibt es fortlaufende Gehaltszahlungen und ein Weiterbestehen der Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung.
Zeitwertguthaben: Wer dagegen Boni sowie Überstunden auf einem Langzeitenkonto angespart hat, erhält alle angesparten Vorteile als Gehalt ausgezahlt. Dieses gilt als festes Einkommen. Aus diesem Grund bleibt auch die Krankenversicherung durchweg bestehen.
Lohnverzicht: Wer Vollzeit arbeitet, aber nur einen Teil seines Geldes vom Arbeitgeber erhält und während des Sabbaticals von fortgesetzten Gehaltszahlungen profitiert, bleibt ebenso weiterhin sozialversichert.
Was sollte für den Wiedereinstieg nach dem Sabbatical vereinbart werden?
Auch der Wiedereinstieg nach einem Sabbatical sollte gut geplant werden. Vor allem Angestellte, die eine vorzeitige Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses vermeiden möchten, sollten bestimmte Punkte mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Dazu zählt zunächst einmal der Anspruch auf eine Rückkehr in die alte Position sowie das Verbot einer betriebsbedingten Kündigung. Denn es kann auch während des Sabbatjahrs zu einer wirtschaftlichen Krise kommen, die sich negativ auf das Unternehmen auswirkt. In diesem Fall kann eine insolvenzrechtliche Absicherung als Planung helfen. Diese stellt sicher, dass das angesparte Zeitguthaben unter keinen Umständen verfällt.
Außerdem sollten sich Angestellte über die Risiken eines Sabbatjahrs bewusst sein. Deshalb sollte eine Krankheit zu jeder Zeit gut abgesichert sein. Um das Sabbatjahr auch bei einem vorzeitigen Abbruch auf Grund von gesundheitlichen Problemen zu sichern, lohnt sich die Vereinbarung einer Verlängerungsoption. Ebenso sollten weitere mögliche Szenarien vorab gut überdacht und am besten mit dem direkten Vorgesetzen abgesprochen werden.
Ansonsten ist es wichtig, dass das Unternehmen den Mitarbeiter nach seiner Wiederkehr gut unterstützt. Das bedeutet: Falls sich Strukturen und Arbeitsabläufe im Unternehmen verändert haben, sollten Kollegen und Vorgesetzte den wiederkehrenden Mitarbeiter erneut einlernen und alle relevanten Informationen vermitteln. So ist sichergestellt, dass sich dieser seinen beruflichen Aufgaben mit neuer Energie widmen kann.