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Midijob: Vorteile und Rahmenbedingungen für Unternehmen (2024)

Stefanie Aust
Lesezeit: ca. 8 Minuten

Während der Begriff des Minijobs den meisten Menschen geläufig ist, gehört der Midijob zu den nicht ganz so bekannten Arbeitsmodellen. Doch der Midijob nimmt als Möglichkeit der geringfügigen Beschäftigung eine ebenso zentrale Rolle ein wie der Minijob. Midijobs bieten Arbeitnehmern und Arbeitgebern diverse Vorteile, allerdings sind ein paar rechtliche Punkte zu beachten, allen voran die Einkommensgrenze, die im Vergleich zum Minijob höher ausfällt, sowie die Versicherungspflicht.

Wir zeigen dir, welche gesetzlichen Regelungen für dich als Arbeitgeber gelten, wenn du Mitarbeiter im Rahmen eines Midijobs beschäftigst, und stellen dir diese spezielle Beschäftigungsform einmal genauer vor. 

Was genau ist ein Midijob?

Der Begriff des Midijobs beschreibt ein Arbeitsverhältnis, in dessen Rahmen ein Arbeitnehmer Arbeitsentgelt erhält, das monatlich mehr als 538 Euro und weniger als 2.000 Euro beträgt. Er beginnt also da, wo der Minijob aufhört, für den der maximale Verdienst, auch als Minijob-Grenze bekannt, bei 538 Euro pro Monat liegt. Die gesetzlichen Regelungen für Beschäftigungsverhältnisse dieser Art sind im Sozialgesetzbuch (SGB IV) zu finden.

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Bis zum Juli 2019 war der Midijob noch unter der Bezeichnung Gleitzone bekannt, mittlerweile hat sich im Sozialgesetzbuch der Begriff des Übergangsbereich etabliert. Er fungiert als Zwischenstufe zwischen Minijob oder kurzfristiger Beschäftigung und einem Arbeitsverhältnis, bei dem Beiträge zur Sozialversicherung in voller Höhe zu entrichten sind. Im Gegensatz zum Minijob sind hier auch die Einzahlungen in die Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung sowie Gebühren für die Krankenkasse zu entrichten, allerdings in geringerem Umfang. Darüber hinaus sind Beschäftigte im Übergangsbereich über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Da die Einkommensgrenzen für den Midijob im Januar 2023 angehoben wurden, hat diese Form der Beschäftigung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber an Attraktivität gewonnen. Generell kann das Einkommen von Monat zu Monat schwanken, was jedoch die Einstufung als Midijob nicht beeinflusst, solange der monatliche Verdienst die vorgeschriebene Midijob-Grenze des Einkommens im Durchschnitt nicht überschreitet.

Welche Vorteile bietet der Midijob für Unternehmen und Arbeitnehmer?

Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber bietet diese Art der geringfügigen Beschäftigung gleich mehrere Vorteile. Die Vorzüge für den Arbeitnehmer stellen sich wie folgt dar:

  • Anspruch auf Rente: Midijobber zahlen weniger in die Sozialversicherung ein, haben aber dennoch die vollen Rentenansprüche. Dazu gehört zum Beispiel auch der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, wenn sie gesundheitlich eingeschränkt sind.

  • Steuer: Nicht immer müssen Arbeitnehmer für einen Midijob Steuern zahlen. Für Mitarbeiter, die in der Steuerklasse 1 bis 4 gemeldet sind, entfällt die Zahlung der Lohnsteuer. 

  • Krankenversicherung und Pflegeversicherung: Auch bei der Pflege- und Krankenversicherung leisten Arbeitnehmer geringere Beiträge, haben aber dennoch einen Anspruch auf die vollen Leistungen wie etwa Lohnfortzahlung oder Krankengeld. 

  • Arbeitslosenversicherung: Wird ein Midijob für mindestens 12 Monate durchgängig ausgeübt, erhalten Beschäftigte im Fall der Arbeitslosigkeit Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung wie das Arbeitslosengeld 1 oder Arbeitslosengeld 2. 

  • Nebenbeschäftigung: Midijobbern ist es gestattet, einen zusätzlichen Minijob als Nebenbeschäftigung auszuüben. Dies erhöht den möglichen Verdienst um 5.400 Euro im Jahr, und zwar ohne die Pflicht, Steuern oder Sozialabgaben zu zahlen.

Es gibt für Arbeitnehmer allerdings einen Nachteil, denn das Netto-Einkommen fällt geringer aus als der Brutto-Verdienst. Dieser Nachteil unterscheidet den Midi- vom Minijob, bei dem Arbeitnehmer brutto wie netto den gleichen Lohn verdienen.

Auch für Arbeitgeber bietet die Beschäftigung von Mitarbeitern im Rahmen eines Midijobs Vorteile. Vor allem in finanzieller Hinsicht lohnt sich die Einstellung geringfügig Beschäftigter in diesem Umfang, denn sie geht mit einem deutlich geringeren Arbeitgeberanteil für die Sozialabgaben einher. Während ein Minijob eine Belastung von mehr als 30 Prozent des Arbeitsentgelts an Beiträgen bedeutet, sind es hier lediglich 20 Prozent an Abgaben und Beiträgen, die ein Unternehmen hier im Monat für Rentenversicherung, Sozialversicherung und Krankenversicherung leisten muss.

Ein weiterer Vorteil: Der Spielraum für die Arbeitszeit ist größer als beim Minijob und schafft mehr Flexibilität bei schwankender Auftragslage.

Was müssen Arbeitgeber bzgl. Krankenversicherung und Sozialabgaben beachten?

Arbeitgeber, die sich entscheiden wollen, Mitarbeiter in der Gleitzone oder im Minijob zu beschäftigen, sollten einige grundlegende Aspekte beachten. Für einen Minijob müssen Unternehmen Abgaben in Höhe von 28 Prozent an die Minijob-Zentrale leisten, die für Pauschalbeiträge für die Rentenversicherung und Krankenversicherung anfallen. Bei einem Midijob fallen für Arbeitgeber weniger als 20 Prozent an Beiträgen an, da sie hier nur die Hälfte der Abgaben an Sozial- sowie Krankenversicherung und Co. leisten müssen.

Allerdings steigern sich mit einem höheren Verdienst auch die Abgaben für die Versicherungen und die Krankenkasse. Für Arbeitgeber ist hier der sogenannte Faktor F entscheidend bei der Berechnung. Dieser wird jährlich durch das Gesundheitsministerium sowie das Ministerium für Arbeit und Soziales festgelegt und zeigt die durchschnittlichen Beitragssätze an, die Arbeitgeber entrichten müssen. Ab Januar 2024 gelten hier neue Beitragssätze, insgesamt liegt der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz hier seitdem bei 40,9 Prozent.

Für die Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen von Beschäftigten im Übergangsbereich gibt es den Midijob-Rechner. Er ermöglicht Arbeitgebern, schnell und unkompliziert zu kalkulieren, welche Sozialabgaben und Versicherungsbeiträge für Entgelte im Übergangsbereich anfallen.

Wie werden Midijobs steuerlich behandelt?

Im Hinblick auf die Steuern können Gleitzonenjobs unterschiedlich behandelt werden. Entscheidend für die Berechnung der Steuern ist, wie viel geringfügig Beschäftigte im Schnitt monatlich verdienen und welcher Steuerklasse sie angehören. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Zahlung von Steuern sogar komplett. Angestellte der Steuerklassen I bis IV sind von den Steuern befreit. 

Bei verheirateten Arbeitnehmern der Steuerklasse V, deren Partner der Steuerklasse III angehört, wird das Midijob-Gehalt als Teil des gemeinsamen Einkommens als Grundlage der Berechnung für die Steuer herangezogen. Wer den Job als Nebentätigkeit ausübt, ist ebenfalls zur Entrichtung der Lohnsteuer verpflichtet. In diesem Fall besteuert das Finanzamt den Hauptberuf gemäß der Steuerklassen I bis V, für den Midijob fällt die höhere Lohnsteuer der Steuerklasse VI an. Bei der Nebenbeschäftigung gibt es jedoch eine Ausnahmeregelung für Freiberufler und Selbstständige, für die die Steuerklassen I bis V gelten können.

Wo und wie werden Midijobs angemeldet?

Die Anmeldung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung im Übergangsbereich erfolgt nicht, wie beim Minijob, über die Minijob-Zentrale, sondern durch den Arbeitgeber selbst bei sämtlichen Sozialversicherungen. Er rechnet auch selbst mit den zuständigen Trägern der Sozialversicherung ab.

Dies macht das Anmeldeverfahren aufwändiger, denn Arbeitgeber müssen immer darauf achten, dass das tatsächliche Arbeitsentgelt die gesetzlichen Grenzen des Midijob-Bereichs nicht überschreitet. Allerdings lassen sich solche Prozesse durch die passende HR-Software und eine digitalisierte Verwaltung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen in der heutigen Zeit deutlich erleichtern.

Wie kann sich der Einsatz von Midijobbern auf die Unternehmenskultur auswirken?

Immer häufiger äußern Mitarbeiter den Wunsch nach kürzeren Arbeitszeiten. Aus diesem Grund steigt die Anzahl an Teilzeitbeschäftigten auf dem Arbeitsmarkt zunehmend an. Unternehmen, die ihren Beschäftigten die Möglichkeit bieten, ihre Arbeit im Rahmen von anderen Beschäftigungsverhältnissen wie dem Midijob auszuüben, nutzen damit die Chance, die Zufriedenheit unter den Mitarbeitern zu steigern.

Darüber hinaus zeigen Studien, dass Arbeitnehmer, die in Teilzeit arbeiten, nicht nur zufriedener sind, sondern oftmals auch leistungsfähiger, produktiver und gesünder. Kürzere Arbeitszeiten führen zu weniger Fehlzeiten im Betrieb und reduzieren das Risiko von Unfällen während der Arbeit.

Zudem ist es möglich, den Personalbedarf durch Jobs in der Gleitzone und ähnlichen anderen Arbeitsverhältnissen flexibler an die Anforderungen anzupassen. Dies verteilt die Arbeitsbelastung gleichmäßiger und fairer auf die gesamte Belegschaft, reduziert Überbelastungen und vermeidet somit Frustration bei den Mitarbeitern.

Im Gegensatz zu Minijobbern oder Mitarbeitern in kurzfristiger Beschäftigung verbringen Midijobber mehr Zeit im Unternehmen. Dies erhöht die Identifikation mit dem Arbeitgeber und stärkt das Miteinander in der Belegschaft.

Wie unterscheiden sich Minijob und Midijob voneinander?

Im Vergleich gibt es einige Unterschiede, die zwischen Midi- und Minijob bestehen. Sie betreffen das monatliche Einkommen, die Sozialversicherung, das Bruttoentgelt und die Steuern. So beträgt das maximale Gehalt beim Minijob 538 Euro im Monat, während für ein Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich ein Lohn zwischen 538,01 und 2.000 Euro gezahlt werden kann. Minijobber erhalten außerdem den gleichen Brutto- wie Nettolohn, während es im Übergangsbereich durch die Sozialabgaben und eventuell anfallende Steuer Abzüge beim monatlichen Arbeitsentgelt gibt.

Minijobber erhalten zudem nicht den vollen Schutz der Sozialversicherung, denn sie können sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Midijobber gehen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Sie zahlen entsprechend mehr Beiträge, genießen dafür jedoch auch den vollen Schutz der Sozial- und Krankenversicherung. Ihre Beiträge für die soziale Absicherung liegen zudem immer noch unterhalb denen, die von Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigte entrichten müssen. Ein weiterer Unterschied betrifft die Steuern, denn Minijobber arbeiten steuerfrei, während Arbeitnehmer in der Gleitzone dieses Privileg nur in bestimmten Fällen haben.

Quellen:

https://www.workwise.io/karriereguide/karriere/midijob

https://www.personio.de/hr-lexikon/midijob/

https://www.finanztip.de/midijob/

https://www.rexx-systems.com/hr-glossar/midijob/

https://factorialhr.de/blog/midijob/#steuern

https://www.haufe.de/personal/entgelt/beitraege-fuer-midijobber-richtig-berechnen_78_432376.html

Über die Autorin: Stefanie Aust
Stefanie Aust

Stefanie Aust ist Redakteurin für Personalthemen bei hiral. Beruflich verschlug es sie zunächst in den wirtschaftlichen Bereich. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums war sie schließlich mehrere Jahre an Hochschulen tätig. Stefanie verfasst und redigiert mit Leidenschaft und Professionalität Fach- und Wissenschaftstexte in den Bereichen HR und Personalwirtschaft.

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