homeoffice

Homeoffice Regelung: Definition, Grundlagen, Regeln und Verankerung

Nicola Lehrle
Lesezeit: ca. 0 Minuten

Seit Beginn der Corona-Krise hat sich die Anzahl der Beschäftigten im Homeoffice nahezu verdoppelt. Fast ein Viertel aller Angestellten erledigte im November 2021 auf Grund des pandemiebedingten betrieblichen Infektionsschutzes ihre Arbeit - zumindest in Teilen - im Rahmen von Heimarbeit. Obwohl die Homeoffice-Pflicht seit März 2022 nicht mehr gilt und es längst keinen Lockdown mehr gibt, ist das Thema Homeoffice bei vielen Unternehmen noch lange nicht vom Tisch. Denn sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben die Vorzüge erkannt, die ein Arbeitsplatz zu Hause im Vergleich zur Büroarbeit bietet.

Wir erklären, welche rechtlichen Rahmenbedingungen im Homeoffice gelten und welchen gesetzlichen Anspruch Arbeitnehmer auf Arbeit vom heimischen Schreibtisch haben. Darüber hinaus informieren wir über Verhaltensregeln am Homeoffice-Arbeitsplatz und zeigen, was in einer Homeoffice-Vereinbarung festgehalten werden sollte.

Vorab: Ein Recht auf Homeoffice gibt es in Deutschland nicht.

In welchen Fällen ist Homeoffice möglich?

Wenn man vom Homeoffice spricht, ist damit die Tätigkeit gemeint, die in den eigenen vier Wänden des Arbeitnehmers ausgeführt wird. Dies ist der Fall, wenn alle Aufgaben nicht vor Ort im Betrieb, sondern vom häuslichen Arbeitsplatz aus erledigt werden. Die offizielle Bezeichnung dieser Form der Arbeitserbringung lautet Telearbeit.

Damit die Telearbeit bzw. das Homeoffice möglich ist, muss zunächst überprüft werden, ob die auszuführende Tätigkeit überhaupt außerhalb des Betriebs an einem Telearbeitsplatz erledigt werden kann. Grundsätzlich kann so ziemlich jede Bürotätigkeit oder andere vergleichbare Arbeit auch von zuhause aus durchgeführt werden. Voraussetzung hierfür ist die Bereitstellung des passenden Equipments.

Du arbeitest im HR und ihr seid auf der Suche nach Personal?

Ihr sucht dringend Mitarbeiter? Hier geht’s zum unverbindlichen Schnellcheck eurer offenen Stelle:

Darüber hinaus muss überprüft werden, ob sich der entsprechende Mitarbeiter und seine Aufgaben für das häusliche beziehungsweise mobile Arbeiten eignen. Die Grundvoraussetzung hierfür ist ein ausreichendes Vertrauen gegenüber dem Arbeitnehmer. Darüber hinaus muss die Verschwiegenheit des Mitarbeiters und die Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit durch den Mitarbeiter sichergestellt werden. Zudem sind natürlich nicht alle Aufgaben btw. Arbeiten für das Homeoffice geeignet.

Homeoffice vs. mobile Arbeit - was ist der Unterschied?

Spricht man von mobiler Arbeit, ist damit die Arbeit gemeint, die ortsunabhängig ausgeführt werden kann, zum Beispiel in der Bahn, in einem Café oder in einem Park. Wenn die Rede von Homeoffice ist, geht es dabei ausschließlich um die Erledigung der Arbeit im Haus oder der Wohnung des Mitarbeiters. Beide Arbeitsformen müssen klar unterschieden werden. Der Begriff der Telearbeit kann beide Varianten bezeichnen, sowohl das Homeoffice als auch die mobile Arbeit.

Die Corona-Pandemie ist ein gutes Beispiel dafür. Aufgrund von SARS-CoV-2 wurden Corona-Maßnahmen wie die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beschlossene Homeoffice-Pflicht eingeführt, die lediglich die Tätigkeitsausübung im häuslichen Arbeitszimmer erlaubt. Mobile Arbeit war auf Grundlage der Covid-19-Pandemie und der geltenden Corona-Arbeitsschutzverordnung keine Option. Somit konnten Firmen aus betrieblichen Gründen ihre Mitarbeiter nach Hause schicken und dank der Vorgaben des BMAS trotzdem von ihrer Arbeitsleistung profitieren. Der Vorteil: Selbst bei einem positiven Corona-Test und einer Corona-Infektion konnten Mitarbeiter weiterhin für ihren Arbeitgeber tätig sein, auch wenn sie der betrieblichen Arbeitsstätte fernbleiben mussten.

Welche Vorteile bieten mobiles Arbeiten und Homeoffice?

Ob eine Homeoffice-Regelung bzw. mobiles Arbeiten überhaupt möglich ist, hängt stark vom individuellen Arbeitsplatz und von der Tätigkeit des Arbeitnehmers ab. Besteht die Option jedoch, bietet das Homeoffice sowohl für das Unternehmen als auch für den Mitarbeiter diverse Vorteile.

Vorteile für den Mitarbeiter

  • Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf,

  • Zeitersparnis, da Hin- und Rückwege zum Arbeitsplatz entfallen,

  • mehr zeitliche Flexibilität und bessere Work-Life-Balance,

  • weniger Ansteckungsgefahr bei Infektionswellen,

  • Anpassung der Arbeitszeiten an den eigenen Biorhythmus und die Lebensumstände.

Vorteile für den Arbeitgeber

  • Reduktion der Fixkosten, etwa durch geringere Heiz- und Stromkosten und die Einsparung von Büroflächen,

  • erhöhte Produktivität,

  • positive Auswirkungen auf die Arbeitgebermarke,

  • Förderung der Vertrauenskultur im Unternehmen,

  • Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz und entsprechend positive Effekte auf das Unternehmensimage.

Mit welchen Nachteilen gehen Telearbeit und mobiles Arbeiten einher?

Das Arbeiten von zuhause aus ist nicht immer nur mit Vorteilen verbunden. Die Erfahrungen der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass das Homeoffice sowohl für Unternehmen als auch den Mitarbeiter selbst unter bestimmten Voraussetzungen nachteilig sein kann.

Nachteile für den Mitarbeiter

  • Gefahr der Doppelbelastung durch die Vermischung von beruflichen Verpflichtungen und häuslichen Aufgaben der Erziehung oder Pflege,

  • Vermischung von Beruf und Privatleben kann zulasten der Erholung gehen und so mit psychischen Belastungen einhergehen,

  • ständige Erreichbarkeit und die Möglichkeit, jederzeit zu arbeiten, kann das Stresslevel steigern,

  • fehlender persönlicher Kontakt zu Kollegen und Vorgesetzten führt u. U. zu einem Gefühl der Vereinsamung und Abkapselung und senkt das Gemeinschaftsgefühl im Betrieb,

  • Beschäftigte im Homeoffice bekommen wichtige Informationen mitunter später oder gar nicht mit.

Nachteile für den Arbeitgeber

  • erhöhter Koordinations- und Organisationsaufwand,

  • höhere Anforderungen an IT-Infrastruktur, Datensicherheit und Datenschutz,

  • komplexere Vertragsgestaltung,

  • Teamarbeit wird erschwert,

  • schwierigere Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz,

  • Arbeitskontrolle ist nur in eingeschränktem Maß durchführbar.

In vielen Betrieben hat es sich bewährt, eine Kombination aus Anwesenheit und Homeoffice anzubieten und auf die alternierende Telearbeit zu setzen. So profitieren beide Seiten von den Vorteilen der flexiblen Heimarbeit, stellen jedoch auch sicher, dass ein regelmäßiger persönlicher Kontakt stattfindet.

Für viele Unternehmen geht das Homeoffice mit Herausforderungen einher, gerade, wenn sie eher traditionell strukturiert sind und sich durch klassische Führungsmodelle auszeichnen. Denn für das Führen auf Distanz gelten andere Maßgaben als für die traditionelle Leitung von Mitarbeitern. So sind die Möglichkeiten der Kontrolle eingeschränkt, andererseits gibt es dank der Digitalisierung deutlich erweiterte Kommunikationsoptionen. Es empfiehlt sich, die Führungskräfte im Unternehmen gezielt auf diese neue Arbeitswelt und die Anforderungen an die Führung vorzubereiten, etwa mit dem Angebot der Weiterbildung zu New-Work-Themen und modernen Führungsstilen.

Wie erfolgt die Zeiterfassung im Homeoffice?

Die Digitalisierung und zunehmende Vernetzung erleichtert es in der heutigen Zeit, von zuhause oder unterwegs zu arbeiten. Doch auch hierbei ist zu beachten, die Arbeitszeiten korrekt und lückenlos zu erfassen.

Für Betriebe, die auf Vertrauensarbeitszeit setzen, ergeben sich durch eine Homeoffice-Vereinbarung in dieser Hinsicht keine Unterschiede. Soll jedoch die Arbeitszeit dokumentiert werden, eignet sich beispielsweise die mobile Zeiterfassung hierfür. Sie verschafft dem Arbeitgeber einen Überblick der geleisteten Arbeitsstunden, gleichzeitig behält der Mitarbeiter selbst seinen Zeitaufwand im Blick. Dies senkt die Gefahr, in die Arbeitszeitfalle zu geraten und nicht erfasste Überstunden zu leisten.

Methoden der digitalen Arbeitszeiterfassung sind in vielen Betrieben noch nicht die Regel. Sie bieten jedoch die Möglichkeit, Arbeitszeiten korrekt nachzuhalten, Überstunden zu erkennen und den Stress zu senken. Davon profitiert langfristig nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch das Unternehmen.

Was genau wird unter einer Homeoffice-Regelung verstanden?

Da die rechtlichen Anforderungen an einen Homeoffice-Arbeitsplatz relativ hoch sind, greifen viele deutsche Arbeitgeber zu einer Homeoffice-Regelung. Diese vereinfacht die Zusammenarbeit und ermöglicht es, alle Details schriftlich festzuhalten. Eine solche Regelung muss der aktuellen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen, um die gesetzeskonforme Behandlung von personenbezogenen Daten sicherzustellen. Werden Regelungen getroffen, die den gesetzlichen Regelungen der DSGVO nicht entsprechen, drohen Bußgelder.

Viele Unternehmen bieten Arbeitsverträge oder eine Betriebsvereinbarung, die bereits genaue Vorgaben zur Telearbeit und zum häuslichen Arbeitsplatz enthalten. Ist dies nicht der Fall, empfiehlt es sich, einen Zusatz zum Arbeitsvertrag abzuschließen, in dem genaue Vereinbarungen getroffen werden. In einer solchen Homeoffice-Vereinbarung sind in der Regel folgende Punkte geregelt:

Der Arbeitsort

Wird die Arbeit aus betriebsbedingten Gründen nicht im Betrieb des Arbeitgebers über dortige Büroarbeitsplätze ausgeübt, muss ein konkreter Arbeitsplatz außerhalb festgelegt werden. Im Allgemeinen wird hier für Homeoffice-Tage die Adresse des Mitarbeiters angegeben. Falls keine vertragliche Regelung über den Arbeitsort besteht, kann das Unternehmen den Mitarbeiter an unterschiedlichen Orten einsetzen. Im Gegenzug dazu hat der Mitarbeiter das Recht, von überall aus seine Arbeit zu verrichten. Im Normalfall macht der Arbeitgeber zum Arbeitsort der Telearbeit aber genaue Vorgaben, die es zu beachten gilt. 

Die Arbeitszeit

Auch für die Tätigkeit in den eigenen vier Wänden gilt das Arbeitszeitgesetz. Das heißt: Arbeitgeber müssen sich auch im Home-Office an die geltenden gesetzlichen Vorgaben halten. Diese betreffen unter anderem:

  • Die Höchstarbeitszeit,

  • Ruhepausen und Ruhezeiten,

  • das Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen.

Daneben kann ebenso eine Regelung bezüglich der Zeiterfassung getroffen werden. Dabei hat der Arbeitgeber das Recht, Mitarbeiter zur Aufzeichnung ihrer täglichen Arbeitszeit zu verpflichten. Somit müssen der Umfang sowie der Beginn und das Ende der Arbeitszeit festgehalten werden. In vielen Fällen greifen Unternehmen hier auf entsprechende Programme zurück, die von Angestellten genutzt werden.

Die Arbeitsmittel

Grundsätzlich empfiehlt sich eine vertragliche Vereinbarung bezüglich der Überlassung und Kostenerstattung der Arbeitsmittel im Home-Office. Dazu zählen beispielsweise:

  • Büroeinrichtung,

  • Kommunikationseinrichtungen und Software,

  • die Beleuchtung,

  • Heizung,

  • die Anschaffung von Schreibutensilien.

Somit können beide Parteien festlegen, welche Arbeitsmittel und technische Ausstattung dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden oder ob eine Kostenübernahme für bestimmte Aufwendungen erfolgt. Voraussetzung für bereitgestellte Arbeitsmittel ist allerdings immer, dass eine private Nutzung der Arbeitsmittel ausgeschlossen wird. In vielen Fällen vereinbaren Arbeitgeber auch eine Kostenpauschale.

Der Einsatz von privaten Arbeitsmitteln sollte bei Kostenübernahme durch den Arbeitgeber vermieden werden. Denn sobald private Arbeitsmittel für die Erbringung der Arbeitsleistung genutzt werden, kann es zu Überschneidungen und dadurch zu Problemen kommen. Im schlimmsten Fall bleibt der Mitarbeiter im Home-Office dann auf entstandenen Kosten sitzen.

Falls der Arbeitgeber die Kosten für das Homeoffice nicht übernimmt: Mit der sogenannten Homeoffice-Pauschale, die den privaten Aufwand für Arbeitsmittel im häuslichen Büro decken soll, können Arbeitnehmer Kosten steuerlich beim Finanzamt geltend machen.

Die Geheimhaltung und Verschwiegenheit

Ebenso wichtig für eine Tätigkeit im Homeoffice ist die Geheimhaltung und Verschwiegenheit. Dabei sollte sichergestellt werden, dass Gäste und Besucher sowie weitere Mitbewohner keine Möglichkeit haben, auf die Daten des Unternehmens zuzugreifen.

Für die Umsetzung eignen sich beispielsweise Schutzvorkehrungen wie ein Tastatur- oder Bildschirmschutz und das Verwenden von Passwörtern für firmeninterne Software oder E-Mail-Accounts. Zusätzlich sollte eine Informationspflicht bei Verlust oder Diebstahl von Geräten gelten.

Das Zutrittsrecht

Ist der Arbeitgeber daran interessiert, die Wohnung des Arbeitnehmers zu betreten, muss dies ausdrücklich in der Vereinbarung festgehalten werden, da das Betreten des Wohnraums nur mit der Zustimmung des Arbeitnehmers möglich ist.

Die Rückholmöglichkeit

Da die Arbeit im Homeoffice nicht immer so verläuft, wie sich der Arbeitgeber das vorgestellt hat, sollte auch immer eine Rückholregelung getroffen werden. Diese gibt Unternehmen das Recht, ihre Angestellten wieder zur Arbeit vor Ort zu verpflichten.

Wie können Arbeitgeber die Telearbeit beenden?

Optimalerweise erfolgt die Beendigung der Tätigkeit im Homeoffice im beiderseitigen Einvernehmen von Arbeitgeber und -nehmer. Allerdings kann es dem Unternehmen auch grundsätzlich erlaubt sein, die Homeoffice-Regelung einseitig zu beenden. Denn auch wenn eine solche Regelung getroffen wurde, bedeutet das nicht unbedingt, dass sich daraus für den Arbeitgeber eine dauerhafte Verpflichtung ableitet.

Häufig behalten sich Arbeitgeber einen Widerruf der Telearbeit-Option im Rahmen des Arbeitsvertrags vor. Geregelt wird dort, unter welchen Voraussetzungen das Unternehmen die Möglichkeit hat, die Homeoffice-Tätigkeit auch einseitig zu beenden. Eine vorbehaltlose Beendigung ist jedoch nicht rechtens, wenn sie eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers zur Folge hat.

Die Vereinbarung kann zudem aber auch durch eine Änderungskündigung beendet werden, sofern keine vertragliche Regelung über den Widerruf der Telearbeitsregelung getroffen wurde.

Wie sieht die steuerliche Homeoffice-Regelung aus?

Wer im Homeoffice arbeitet und einen Teil der Ausstattung oder sogar die kompletten Arbeitsmittel selbst bezahlt, hat die Option, sie steuerlich geltend zu machen. Als gesetzliche Grundlage fungiert hierbei das Einkommensteuergesetz. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Arbeitnehmer keinen Büroarbeitsplatz zur Verfügung hat.

Die steuerliche Geltendmachung kann in vollem Umfang erfolgen, sofern die vollständige Arbeit von zuhause erfolgt. Bei alternierender Telearbeit oder anderen Modellen, bei denen ein Beschäftigter gelegentlich mobil arbeitet, beträgt der steuerliche Abzug maximal 1.250 Euro im Kalenderjahr.

Für die Arbeit im Homeoffice an sich wurde im Zuge der Covid-19-Pandemie die Homeofficepauschale eingeführt. Anfangs lag sie bei fünf Euro für jeden Tag, den ein Beschäftigter mit der Telearbeit verbringt und von zuhause aus arbeitet. Im Jahr 2023 wurde die Homeofficepauschale entfristet und angehoben auf sechs Euro pro Tag. Die Anrechnung ist für 210 Arbeitstage pro Jahr möglich, somit kann eine Gesamtsumme in Höhe von 1.260 Euro geltend gemacht werden. Die Pauschale für das Arbeiten im Homeoffice wird der Werbekostenpauschale zugerechnet.

Welche gesetzlichen Regelungen und Ansprüche gibt es für Homeoffice-Regeln?

Auch für die Arbeit in den eigenen vier Wänden greifen gesetzliche Grundlagen und Ansprüche. Dabei gilt: Alles, was im Büro versichert ist, ist es ebenso im Home-Office. Das heißt: Bei einer Tätigkeit im eigenen Zuhause greifen dieselben Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes (Arbschg) wie im Betrieb.

Somit muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Arbeitssicherheit zu jeder Zeit geschützt wird. Auch der Gesundheitsschutz des Mitarbeiters ist zu beachten. Dazu gehört zum Beispiel auch eine Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf die Ergonomie des Arbeitsplatzes sowie zu psychischen Belastungen, denen der Mitarbeiter unter Umständen ausgesetzt sein könnte. Diese Regelung findet sich in § 618 BGB in einer Generalklausel bezüglich der Verpflichtung des Arbeitgebers zu Schutzmaßnahmen wieder. Diese Schutzpflicht wird durch das Arbeitsschutzgesetz (Arbschg), das Arbeitszeitgesetz (Arbzg), die Arbeitsstättenverordnung (Arbstättv) und das Arbeitssicherheitsgesetz genau definiert.

Und auch die gesetzliche Unfallversicherung greift im Homeoffice. Dabei gilt: Sobald der Unfall etwas mit der ausgeübten Tätigkeit zu tun hat, greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings ist die Abgrenzung zwischen privatem Bereich und Arbeit nicht immer einfach. Somit kann oftmals nicht direkt erkannt werden, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt oder nicht. Seit Juni 2021 wurde die gesetzliche Unfallversicherung allerdings ausgeweitet, sodass der Unfallversicherungsschutz genauso umfangreich gilt wie bei der Ausübung der Tätigkeit in der Unternehmensstätte. Die rechtliche Bewertung hängt letztendlich aber immer von den genauen Umständen des Einzelfalls ab. 

Wie erfolgt eine Gefährdungsbeurteilung für das Homeoffice?

Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung kann Unternehmen vor Herausforderungen stellen. Laut Grundgesetz gilt die sogenannte Unverletzlichkeit der Wohnung. Das bedeutet: Der Arbeitgeber hat kein Zutrittsrecht für die Wohnung des Arbeitnehmers, und dieser ist auch nicht verpflichtet, ihm den Zugang zu seinen privaten Räumlichkeiten zu gewähren; auch dann nicht, wenn er einen Arbeitsplatz für die Heimarbeit dort eingerichtet hat und sich dort betriebliches Eigentum in Form von Arbeitsmitteln befindet.

Bei der Gefährdungsbeurteilung steht allerdings der Ausschluss gesundheitlicher Risiken für den Arbeitnehmer im Fokus. Dies schafft für Unternehmen einen gewissen Spielraum. Üblicherweise erfolgt die Gefährdungsbeurteilung über die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Dies können auch externe Fachkräfte sein. In jedem Fall ist es jedoch erforderlich, die Erlaubnis des Arbeitnehmers einzuholen, bevor dessen Wohnung betreten wird.

Welche Verhaltensregeln sollten für die Arbeit im Homeoffice gelten?

Mit der Arbeit im Homeoffice ergeben sich bestimmte Rechte und Pflichten. Grundsätzlich sollten sich Angestellte im Homeoffice an folgende Verhaltensregeln halten:

  • Dienstzeit, Arbeitsschutz und Vergütung: Im Home-Office bestehen dieselben Rechte und Pflichten, die bei der Ausübung der Tätigkeit am betrieblichen Arbeitsplatz gelten. Somit müssen sich Mitarbeiter an ihre Dienstzeit halten, Pausen- und Ruhezeiten einhalten und die Schutzvorschriften aus dem Arbeitsrecht befolgen. Die Vergütung darf auf Grund einer Tätigkeitsausübung im eigenen Zuhause ebenfalls nicht verändert werden.

  • Erreichbarkeit: Die Erreichbarkeit während des Arbeitstages muss wie sonst auch beibehalten werden. Das bedeutet: Wer auch sonst innerhalb seiner Arbeitszeit konstant erreichbar sein muss, ist auch im Homeoffice weiterhin dazu angehalten.

  • Arbeitsmittel: In der Regel stellt der Arbeitgeber alle Arbeitsmittel für den Telearbeitsplatz zur Verfügung oder bietet die Möglichkeit einer Kostenerstattung. Angestellte verpflichten sich dagegen, sorgsam mit diesen umzugehen und jegliche Arbeitsmittel ausschließlich für die Erbringung ihrer Arbeitsleistung zu verwenden.

  • Leistung: Firmen dürfen im Homeoffice dieselbe Arbeitsleistung wie am betrieblichen Arbeitsplatz fordern. Kommt es zu einer Minderung der Leistung und erbringt der Beschäftigte nachweislich eine weniger gute Arbeit, kann das Unternehmen als Maßnahme die Homeoffice-Tage einschränken oder das Arbeiten von zuhause aus komplett verbieten.

Sollte eine Homeoffice-Vereinbarung im Arbeitsvertrag verankert sein?

Eine Home-Office-Vereinbarung im Arbeitsvertrag zu verankern macht nur dann Sinn, wenn die Tätigkeit auch tatsächlich zur Ausübung von zuhause aus ausgelegt ist. Besteht ein Großteil der Arbeit aus Dienstreisen, ist eine solche Regelung kaum sinnvoll. Allerdings handelt es sich bei dem Vertrag, der die Bedingungen für das Home-Office regelt, i. d. R. um eine Zusatzvereinbarung zum regulären Arbeitsvertrag. Somit ist es nicht notwendig, den bestehenden Arbeitsvertrag für die Tätigkeit im Home-Office extra abzuändern und anzupassen.

Welche Rolle spielen Betriebs- oder Personalräte beim Homeoffice?

Soll in einem Unternehmen eine Homeoffice-Regelung, alternierende Telearbeit oder das mobile Arbeiten eingeführt werden, muss der Personal- oder Betriebsrat an der Planung und Umsetzung beteiligt werden. Eine einseitige Anordnung seitens des Arbeitgebers ist nicht rechtens, stattdessen ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. dessen Interessenvertretung zu treffen.

Der Betriebs- oder Personalrat achtet darauf, dass sämtliche geltenden Verordnungen und Gesetze, etwa zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, auch im Rahmen der Telearbeit eingehalten werden. Häufig werden spezielle Dienst- und Betriebsvereinbarungen getroffen, um die betrieblichen Besonderheiten beim Homeoffice zu regeln. Die Mitbestimmung des Betriebsrats ist darüber hinaus bei der Einführung möglicher Methoden und Verfahren zur Arbeits- und Leistungskontrolle zu beachten.


Quellen:

https://www.verdi.de/themen/arbeit/++co++e06314a2-5daa-11ec-9b3c-001a4a160129

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/homeoffice-3-beendigung-der-homeoffice-taetigkeit-und-widerruf_idesk_PI42323_HI10409762.html

https://www.ihk.de/pfalz/recht/arbeitsrecht/spezielle-beschaeftigungsverhaeltnisse/homeoffice-4921780

https://www.pli-solutions.de/blog/welche-vor-und-nachteile-hat-das-arbeiten-im-homeoffice

https://www.wirtschaftswissen.de/arbeitssicherheit-datenschutz/arbeitsschutz/arbeitsschutz-im-homeoffice/

Über die Autorin: Nicola Lehrle
Nicola Lehrle

Nicola Lehrle ist als Redakteurin bei hiral tätig. In ihrer beruflichen Laufbahn mit Schwerpunkt Marketing konnte sie im HR vielerlei Erfahrung sammeln. Ihr Fokus liegt auf Ratgebern und Fachtexten zu unterschiedlichen Themen im Bereich Personal/HR. Nicola möchte mit ihren Texten den Lesern auch komplizierte Sachverhalte möglichst einfach erklären.

Jetzt anfordern

Unverbindlicher Schnell­check eurer offenen Stelle

Das erwartet euch:
  • Analyse eurer offenen Stelle
  • Einschätzung der Position eures Unternehmens im Bewerbermarkt
  • Einschätzung der Gehaltsvorstellungen
  • kostenlos, schnell und unverbindlich
Kununu Top und Open Company