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Zeitarbeit - So findest du Mitarbeiter mit Hilfe einer Zeitarbeitsfirma

Stefanie Aust
Lesezeit: ca. 9 Minuten

Die Zeitarbeit ist eine der bekanntesten Personaldienstleistungen. Zeitarbeitsfirmen fungieren als Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer an Unternehmen verleihen. Betriebe haben die Chance, Auftragsspitzen und saisonale Schwankungen flexibel abzufangen. Die Zeitarbeit bietet vielen Unternehmen eine Reihe von Vorteilen, es gibt jedoch einige rechtliche Aspekte, gerade bei der Vertragsgestaltung, die bei der Beschäftigung von Leiharbeitern zu beachten sind.

Der folgende Artikel bietet dir eine Übersicht, die dir zeigt, welche formalen und gesetzlichen Bestimmungen du beachten musst, wenn du die Leiharbeit in deiner Firma einsetzt. Zudem erhältst du Tipps und Hinweise zu den Punkten, auf die du beim Einsatz von Leiharbeitnehmern achten solltest.

Wie finden Unternehmen den passenden Personaldienstleister für ihre Anforderungen?

Die Zeitarbeit ist in Deutschland sehr verbreitet. Entsprechend viele Zeitarbeitsfirmen sind auf dem Arbeitsmarkt tätig. Allerdings gibt es einige unseriöse Anbieter, die der Branche Zeitarbeit einen schlechten Ruf verschafft haben, weshalb es wichtig ist, die Wahl einer seriösen Zeitarbeitsfirma für die Vermittlung von Zeitarbeitnehmern anhand passender Kriterien zu treffen. Zu den Anforderungen, die eine Zeitarbeitsfirma erfüllen sollte, gehören die folgenden Faktoren:

  • Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung: Nur ausgewiesene Personaldienstleister dürfen als Zeitarbeitsfirma tätig sein. Sie verfügen über die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Diese Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung sollten sich Unternehmen, die Zeitarbeiter beschäftigen wollen, von der vermittelnden Agentur vorlegen lassen.

  • Faire Entlohnung der Leiharbeitnehmer: Laut dem Gleichstellungsgrundsatz im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) müssen Leiharbeiter die gleiche Bezahlung erhalten wie festangestellte Mitarbeiter, sofern Arbeitsbereich und Kompetenzen sowie Qualifikationen vergleichbar sind. Lediglich bei Vorliegen eines Tarifvertrags darf die Zeitarbeitsfirma als Arbeitgeber hiervon abweichen. Gute Zeitarbeitsfirmen wenden die Tarifverträge nach BAP oder iGZ an. Optimalerweise ist die Zeitarbeitsfirma außerdem Mitglied im zuständigen Arbeitgeberverband.

  • Rahmenbedingungen: Ein seriöser Anbieter von Zeitarbeit sorgt für einen guten Gesundheits- und Arbeitsschutz der Leiharbeiter. Dazu gehört zum Beispiel die Bereitstellung einer persönlichen Schutzausrüstung für Leiharbeiter. Auch Möglichkeiten der Weiterbildung und die betriebliche Altersvorsorge zeichnen eine gute Zeitarbeitsfirma aus.

  • Versicherung und Haftung: Unternehmen, die Zeitarbeitnehmer beschäftigen, sollten vor der Zusammenarbeit mit dem Verleiher Nachweise über die Betriebshaftpflichtversicherung sowie Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Berufsgenossenschaft und Krankenversicherung vorlegen lassen. Tritt nämlich eine Insolvenz des Zeitarbeitsunternehmen ein, müssen Firmen, die Leiharbeiter der Firma beschäftigen, die geforderten Beiträge für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft sowie die Lohnsteuer leisten. 

  • Branche: Viele Zeitarbeitsfirmen haben sich auf eine oder mehrere Branchen spezialisiert. Wer ein Top-Unternehmen der Personalvermittlung sucht, sollte dessen fachlichen Schwerpunkt berücksichtigen. Dies stellt sicher, dass passende Leiharbeitnehmer mit den richtigen Qualifikationen und Kompetenzen für die Arbeit im Unternehmen vermittelt werden.

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Was genau ist Zeitarbeit und wie funktioniert sie?

Bei der Zeitarbeit, auch unter dem Begriff der Arbeitnehmerüberlassung bekannt, werden per Definition Mitarbeiter für einen bestimmten Zeitraum an ein anderes Unternehmen "verliehen". Eine Zeitarbeitsfirma vermittelt die eigenen Arbeitnehmer für eine festgelegte Zeit und erhält hierfür ein Entgelt. Aufgrund der Struktur ist die Zeitarbeit auch als Leiharbeit bekannt. Der Begriff beschreibt per Definition das gleiche Arbeitsverhältnis wie bei der Zeitarbeit. 

Bei der Zeitarbeit schließt ein Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag mit einer Zeitarbeitsfirma als Arbeitgeber ab. Der Leiharbeiter bleibt somit formal Beschäftigter des Zeitarbeitsunternehmens. Diese vermittelt den Leiharbeitnehmer als externer Personaldienstleister an Unternehmen, die als Entleiher fungieren, und schließt mit dem Betrieb einen Leihvertrag ab. Da der Arbeitsvertrag somit zwischen Leiharbeitnehmer und Zeitarbeitsfirma besteht, ist diese für die Zahlung von Gehalt und Sozialversicherungsbeiträgen zuständig. 

Der Vertrag zwischen Personaldienstleister und Unternehmen regelt die Anforderungen für die Arbeit des Zeitarbeiters, nötige Qualifikationen, die Dauer des Einsatzes als Beschäftigter sowie den Verrechnungssatz für die Vermittlung des Mitarbeiters per Leiharbeit.  

Welche Vorteile bietet die Zusammenarbeit mit einer Zeitarbeitsfirma?

Die Beschäftigung von Zeitarbeitnehmern bietet einem Unternehmen mehrere Vorteile. Folgende Punkte sind gute Gründe, die für die Leiharbeit sprechen:

  • Geringere Kosten: Die Beschäftigung von Mitarbeitern in der Leiharbeit erfordert weniger Verwaltungsaufwand. Unternehmen müssen kein Recruiting betreiben, um den Arbeitsvertrag kümmert sich der Personaldienstleister, sodass sich das Personalwesen ganz auf die Einarbeitung des Beschäftigten per Leiharbeit konzentrieren kann.

  • Mehr Flexibilität: Ein Betrieb muss keinen befristeten Arbeitsvertrag abschließen und hat dennoch die Möglichkeit, Arbeitnehmer kurzfristig einzuplanen. Der Einsatz von Zeitarbeitnehmern per Arbeitnehmerüberlassung ermöglicht es, auf Auftragsschwankungen bedarfsgerecht zu reagieren, Engpässe zu vermeiden und Phasen der größeren Nachfrage auszunutzen. 

  • Bessere Planung: Zeitarbeitnehmer sind gut in die mittel- und langfristige Planung integrierbar. Wer den eigenen Personalbedarf kennt und weiß, wann Unterstützung durch externe Arbeitnehmer erforderlich ist, nutzt den Vorteil einer Kostenstruktur von Zeitarbeitsunternehmen und die entsprechende Planbarkeit des finanziellen Aufwands für die Nutzung von Beschäftigten über die Arbeitnehmerüberlassung.

Welche rechtlichen und vertraglichen Aspekte müssen beachtet werden bei der Beschäftigung von Zeitarbeitnehmern?

Die gesetzlichen Regelungen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Arbeitnehmern per Leiharbeit schafft das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Im AÜG finden sich die Regeln zur behördlichen Erlaubnis der Arbeitnehmerüberlassung und zum Equal-Pay-Grundsatz, der vorsieht, dass Zeitarbeitnehmer bei gleicher Qualifikation und Arbeit den gleichen Lohn erhalten wie vergleichbare Arbeitnehmer. Auch die Regelungen zu Tarifverträgen sind im AÜG enthalten. 

Überdies sind Zeitarbeitsfirmen verpflichtet, das vertragliche Einverständnis der Zeitarbeitnehmer einzuholen, um diese in verschiedene Unternehmen zu vermitteln. Der Zeitarbeiter hat wiederum die Pflicht, sich verleihen zu lassen und seine Arbeit in unterschiedlichen Unternehmen zu verrichten.  

Unternehmen, die Beschäftigte über die Zeitarbeit entleihen, müssen beachten, dass Leiharbeiter nur für höchstens 18 aufeinander folgende Monate in ein und demselben Betrieb arbeiten dürfen. Danach ist der Einsatz für mindestens drei Monate zu unterbrechen, bevor derselbe Leiharbeitnehmer erneut bei diesem Kunden arbeiten darf. 

Ein rechtlich einwandfreier Vertrag für die Nutzung von Arbeitnehmern per Leiharbeit enthält Angaben zu den folgenden Punkten:

  • Erlaubnis für die Arbeitnehmerüberlassung,

  • Pflicht der unverzüglichen Meldung, falls die Erlaubnis entfällt oder nicht verlängert wird,

  • Qualifikationen des Zeitarbeitnehmers,

  • Spezielle Anforderungen für die Tätigkeit im entleihenden Unternehmen,

  • Arbeitsbedingungen des Kundenunternehmen,

  • Entgelt für Arbeitnehmer mit vergleichbaren Qualifikationen und Fähigkeiten, das der Entleiher zahlt. 

Ist die Zeitarbeitsfirma Mitglied des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.V., findet zudem der geltende Tarifvertrag für die Beschäftigung von Zeitarbeitern Anwendung.

Wie können Qualität und Eignung der vermittelten Zeitarbeiter gesichert werden?

Um sicherzustellen, dass die passenden Leiharbeitnehmer ausgewählt werden, die die Aufgaben adäquat bearbeiten und gute Ergebnisse liefern, ist es wichtig, auf deren Qualifikation und Fähigkeiten sowie die Arbeitserfahrungen zu achten. Hier kommt es darauf an, dass das Kundenunternehmen die eigenen Anforderungen klar und transparent formuliert und kommuniziert. Je besser die Stellenbeschreibung formuliert ist, desto höher ist die Chance, den richtigen Zeitarbeiter für die Arbeit zu finden. Dabei sollten nicht nur Funktion, Arbeitsbereich und Aufgabenfeld sowie formale Voraussetzungen beschrieben werden, sondern auch weiche Faktoren wie Soft Skills und persönliche Eigenschaften, die ein Zeitarbeitnehmer aufweisen sollte. So ist sichergestellt, dass er zum Team und zur Unternehmenskultur passt

Ein entscheidender Faktor für die Qualität der Leiharbeit ist die Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Personaldienstleistern, die einen guten Ruf aufweisen und Branchen-Know-how sowie -erfahrungen mitbringen. Denn die Zeitarbeitsfirma übernimmt weit mehr als nur die Vermittlung des Arbeitnehmers. Sie koordiniert den gesamten Einsatz, plant Arbeitszeiten und Einsatzdauern und fungieren als direkte Ansprechpartner für das Kundenunternehmen und den Zeitarbeitnehmer. Fehlen möglicherweise Qualifikationen, sollte die Personalagentur entsprechende Möglichkeiten anbieten, über die der Leiharbeitnehmer die fehlenden Kompetenzen erwerben kann, zum Beispiel Weiterbildungen und Schulungen.

Welche Kosten sind mit der Nutzung eines Zeitarbeitsunternehmen verbunden?

Der finanzielle Aufwand bei der Nutzung der Dienste von Zeitarbeitsfirmen ist in der Regel gut planbar und transparent. Kundenunternehmen zahlen für den Mitarbeiter auf Zeit einen festen Stundensatz, der sämtliche Lohnnebenkosten und sonstige Kosten enthält. Als Grundlage für die Berechnung des gesamten Lohns fungieren meist Tätigkeitsnachweise, die einen Überblick der geleisteten Arbeitsstunden des Leiharbeitnehmers ermöglichen.

Die Höhe der Kosten ist über den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geregelt, der den sogenannten Verrechnungssatz enthält. Der Verrechnungssatz setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:

  • Lohn des Zeitarbeitnehmers, zu dem auch vergütete Zulagen gehören,

  • Branchen- sowie Equal-Pay-Zuschläge für den Zeitarbeitnehmer,

  • Kosten für die Zeitarbeitsfirma. 

Wie hoch diese Kosten ausfallen, hängt somit vor allem von den Anforderungen für die Position, die mit der Arbeitnehmerüberlassung besetzt werden soll, zusammen. Je spezialisierter diese ist, desto höher fällt normalerweise auch das dafür gezahlte Gehalt aus. Auch geltende Tarifverträge beeinflussen die Höhe der Kosten für die Arbeitnehmerüberlassung.

Unter welchen Umständen dürfen Leiharbeitnehmer in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis überführt werden?

Im Hinblick auf die rechtlichen Grundlagen besteht kein Unterschied zwischen einem Jobwechsel und der Übernahme eines Zeitarbeiters. Für nicht wenige Arbeitnehmer bietet die Zeitarbeit gute Chancen, den Einstieg in einen neuen Job zu erlangen. Ist auch das Unternehmen mit der Leistung des Leiharbeiters zufrieden und möchte ihm einen festen Arbeitsvertrag anbieten, muss er den bestehenden Vertrag mit dem Personaldienstleister auflösen und einen neuen Vertrag mit dem Arbeitnehmer vereinbaren. Der Arbeitnehmer muss zudem eine fristgerechte schriftliche Kündigung beim bisherigen Arbeitgeber, dem Zeitarbeitsunternehmen, einreichen.  

Mitunter kalkulieren Zeitarbeitsfirmen diesen Fall ein und verfassen hierfür eine Klausel, das die Zahlung eines Honorars für die unbefristete Vermittlung des Leiharbeitnehmers festlegt. Wie hoch dieses ausfällt, hängt meistens vom Jahreseinkommen des vermittelten Mitarbeiters ab. Es gibt jedoch auch Dienstleister, die eine Vermittlung des Beschäftigten in Leiharbeit in einen unbefristeten Arbeitsvertrag kostenlos ermöglichen. 

Wie kann die Zusammenarbeit mit einer Zeitarbeitsfirma langfristig erfolgreich gestaltet werden?

Damit die Zusammenarbeit effizient und reibungslos abläuft, ist eine offene Kommunikation zwischen Kundenunternehmen und Anbieter der Arbeitnehmerüberlassung wichtig. Hierzu gehören detaillierte Informationen über die Erwartungen und Anforderungen an die vermittelte Fachkraft für die Zeitarbeit sowie klare Angaben zu Arbeitszeiten, Vergütung und Zusatzleistungen. 

Eine gute Planung des eigenen Personalbedarfs ist entscheidend, wenn es darum geht, Einsätze von Leiharbeitern passgenau einzukalkulieren und den Bedarf an die Zeitarbeitsfirma zu kommunizieren. Unternehmen aus verschiedenen Branchen wie dem Einzelhandel, der Logistik oder der Gastronomie sind oft in der Lage, sich auf saisonale Schwankungen einzustellen und den Einsatz von Zeitarbeitern in den Personalbedarf mit einzuplanen.

Ferner trägt ein effektives Onboarding zum guten Einstieg des neuen Mitarbeiters auf Zeit bei. Klare Anweisungen und eine gute Integration in das Team sorgen für mehr Zufriedenheit und steigern die Motivation des Leiharbeiters. Zeitarbeitnehmer, die sich willkommen fühlen und zufrieden sind, kommunizieren dies auch an das Zeitarbeitsunternehmen, was sich begünstigend auf eine langfristige Kooperation auswirkt. 


Quellen: 

https://de.indeed.com/recruiting/c/info/zeitarbeitsfirma?gad_source=1&gclid=Cj0KCQjw-uK0BhC0ARIsANQtgGPgw0iLcreeSBBwn3Db33NpRA6-ycQmtDe9qRcqXYNrqHi7co04bAEaAhW2EALw_wcB&aceid=&gclsrc=aw.ds

https://www.personio.de/hr-lexikon/arbeitnehmerueberlassung/

https://www.randstad.de/unternehmen/zeitarbeit/#unternehmen

https://zeitarbeit24.de/blog/zeitarbeit-festanstellung

Über die Autorin: Stefanie Aust
Stefanie Aust

Stefanie Aust ist Redakteurin für Personalthemen bei hiral. Beruflich verschlug es sie zunächst in den wirtschaftlichen Bereich. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums war sie schließlich mehrere Jahre an Hochschulen tätig. Stefanie verfasst und redigiert mit Leidenschaft und Professionalität Fach- und Wissenschaftstexte in den Bereichen HR und Personalwirtschaft.

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