Werkstudent

Werkstudent: Begriff, Aufgaben im Unternehmen, Vergütung und rechtliche Aspekte

Nicola Lehrle
Lesezeit: ca. 9 Minuten

Werkstudentenjobs helfen Studenten, neben dem Studium etwas Geld zu verdienen. Als Werkstudent kann man Praxiserfahrung sammeln, Kontakte knüpfen und erhält einen guten ersten Einblick in den Berufsalltag einer Firma. Wir erklären was der Begriff genau bedeutet, welche Aufgaben bei einer Werkstudententätigkeit anfallen und was die Unterschiede zu einem Minijob sind. Außerdem zeigen wir, wie sich die Vergütung und die rechtlichen Aspekte einer Werkstudentenstelle gestalten.

Was genau ist ein Werkstudent?

Ein Werkstudent arbeitet neben seinem Studium in einem Unternehmen. So gilt die Immatrikulation an einer Universität oder Hochschule als Voraussetzung für einen Werkstudentenjob. Werkstudenten übernehmen dabei Aufgaben, die nicht zwangsläufig mit dem belegten Studiengang zu tun haben müssen.

Eine solche Tätigkeit gilt meistens als erster Schritt in die Arbeitswelt und kann ein Türöffner bei der späteren Jobsuche sein. Nicht selten führt der Nebenjob zu einer Festanstellung in einem bereits bekannten Unternehmen. Darüber hinaus bietet ein Werkstudentenjob hilfreiche Praxiserfahrung und einen ersten Einblick ins Arbeitsleben. Hier können Studenten ihre Soft und Hard Skills ausbauen und wichtige Kontakte knüpfen.

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Welche Aufgaben übernimmt ein Werkstudent typischerweise?

In der Regel werden Werkstudenten in Unternehmen in verschiedene Projekte involviert. Dabei übernehmen sie häufig (Projekt-)Assistenzaufgaben und dienen als eine Art Praktikant oder Aushilfskraft im Team. Sie haben die Chance, erste Berufserfahrung zu sammeln und werden von Anfang an aktiv eingesetzt.

Gemäß dem Motto “Learning by doing” sind sie an der Umsetzung von bestimmten Themen und projektbezogene Arbeiten beteiligt. In der Regel unterstützen sie dabei den zuständigen Projektleiter und werden als vollwertiges Teammitglied mit einbezogen.

Typische Aufgaben hierbei sind z.B.:

  • der Relaunch von Webseiten oder Social Media Seiten,

  • die Einführung von neuen Programmen und Systemen,

  • die Planung einer Veranstaltung,

  • das Schreiben von (Online-)Artikeln,

  • die Organisation von Messen,

  • die Recherche von Marktinformationen,

  • die Erstellung von IT- und Marketing-Kampagnen.

So lernen Studenten schnell den Umgang mit Führungskräften und anderen Teammitgliedern kennen und verbessern ihre Kommunikationsfähigkeit sowie ihre Teamfähigkeit. Die genauen Anforderungen an eine Werkstudentenstelle können je nach Branche und Unternehmen abweichen. Somit ist die Belegung von bestimmten Studiengängen keine Voraussetzung. Allerdings sind Studenten aus den Bereichen Marketing, IT und Eventmanagement besonders gefragt.

Welche Vergütung wird für diese Studentenjobs gezahlt?

Wie viel als Werkstudent verdient wird, hängt immer vom jeweiligen Unternehmen ab. Allerdings fällt das Gehalt in einer Werkstudententätigkeit in der Regel deutlich höher aus, als das für einen Praktikanten. Denn auch für Werkstudentenjobs gibt es einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn. Dieser liegt seit Januar 2022 bei 9,82 Euro pro Stunde. Große Unternehmen zahlen meist sogar einen höheren Stundenlohn. Im Schnitt liegt dieser zwischen 10 und 15 Euro pro Stunde.

Bei einer Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche liegt der Verdienst in einer Werkstudentenstelle bei etwa 785 Euro pro Monat. Je nachdem, wie hoch das Gehalt tatsächlich ausfällt, kann es sein, dass man Lohnsteuer zahlen musst. Derzeit liegt der Steuerfreibetrag bei 9.984 Euro pro Jahr. Das sind 832 Euro pro Monat, die von Studenten komplett steuerfrei verdient werden können.

Da die meisten Werkstudenten die 20-Stunden-Regel nicht voll ausreizen und nur 15 Stunden pro Woche oder weniger arbeiten, kommen sie erst gar nicht in diesen Bereich. Somit liegen sie selbst bei einem höheren Stundenlohn noch unter dem gesetzlichen Freibetrag. Dabei sollte beachtet werden, dass andere Leistungen durch die Ausübung einer Werkstudentenstelle sinken können. Dies kann z.B. für den Bezug von BAföG der Fall sein.

Welche rechtlichen Aspekte müssen Unternehmen bzgl. Werkstudententätigkeit beachten?

Um als Werkstudent arbeiten zu können, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Zunächst einmal gelten für Werkstudentenkandidaten folgende Kriterien:

  • Sie müssen während der gesamten Beschäftigungszeit an einer Universität oder Hochschule eingeschrieben sein oder ein duales Studium als Vollzeitstudium belegen,

  • sie dürfen noch keinen Abschluss haben,

  • sie dürfen sich maximal im 25. Fachsemester befinden,

  • sie dürfen im Semester während der Vorlesungszeit, nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten,

  • sie dürfen nicht im Urlaubssemester sein.

Darüber hinaus gilt es für Unternehmen noch weitere rechtliche Aspekte zu beachten:

Arbeitszeit

Im Gegensatz zu einer geringfügigen Beschäftigung, dürfen Werkstudenten mehr arbeiten. Deshalb ist hier auch oftmals die Rede vom Werkstudentenprivileg. In einer Werkstudententätigkeit kann ein Student unabhängig von den Arbeitstagen bis zu 20 Wochenstunden arbeiten. Darüber hinaus gelten Ausnahmen in folgenden Fällen:

  1. wenn es sich um Nacht- und Wochenendarbeit handelt,

  2. wenn die Beschäftigung während der vorlesungsfreien Zeit, den Semesterferien, stattfindet.

In diesen Fällen können Werkstudenten die Stundenzahl erhöhen und mehr als 20 Wochenstunden arbeiten. Allerdings gilt diese Regelung für maximal 26 Wochen pro Beschäftigungsjahr.

Sozialversicherung

Ein weiterer Vorteil betrifft den Bereich der Sozialversicherung. Da Studenten hauptberuflich als Studenten gelten, sind sie weiterhin über eine gesetzliche Krankenversicherung oder die bisherige Familienversicherung kranken- und pflegeversichert.

Das heißt: Werkstudenten sind von der Sozialversicherungspflicht befreit. Beiträge für die Arbeitslosenversicherung entfallen ebenfalls. Somit müssen Werkstudenten lediglich in die Rentenversicherung einzahlen.

Urlaub

Auch Werkstudenten haben einen Anspruch auf Urlaub. Der Urlaubsanspruch richtig sich dabei immer nach dem Bundesurlaubsgesetz oder nach dem geschlossenen Arbeitsvertrag, beziehungsweise dem vorherrschenden Tarifvertrag des Arbeitgebers.

Laut Bundesurlaubsgesetz liegt der Urlaubsanspruch bei einer Vollbeschäftigung an fünf Tagen pro Woche bei mindestens 20 Tagen pro Jahr. Bei einer 20-Stunden-Woche kommt es immer darauf an, an wie vielen Tagen pro Woche gearbeitet wird. Wer beispielsweise an fünf Tagen pro Woche arbeitet, hat ebenfalls vollen Urlaubsanspruch, also 20 Urlaubstage pro Jahr.

Wer dagegen nur an vier Tagen in der Woche oder nur an drei Tagen pro Woche arbeitet, hat deutlich weniger Urlaubstage. In solch einem Fall wären das 16 Urlaubstage oder 12 Urlaubstage pro Jahr.

Steuern

Der gesetzlich festgelegte Steuerfreibetrag gilt auch für die Beschäftigung als Werkstudent. Dieser liegt im Jahr 2022 bei 9.948 Euro. Unabhängig davon werden Werkstudenten in eine Steuerklasse eingestuft. Wer nicht verheiratet ist und keine Kinder hat, fällt automatisch in die Lohnsteuerklasse I. In dieser Klasse werden erst Steuern fällig ab einem Verdienst über 950 Euro monatlich. Sobald ein Werkstudent also mehr verdient pro Monat, wird das Einkommen versteuert.

Nach welchen Kriterien werden Werkstudenten ausgewählt und eingestellt?

Grundsätzlich werden Werkstudenten in allen Bereichen eingesetzt, in denen kein Berufsabschluss notwendig ist. Somit arbeiten sie häufig in der technischen Entwicklung, IT- und Marketing-Bereichen oder dem produzierenden Gewerbe. Wie bei jeder anderen Tätigkeit, müssen sich Studenten zunächst einmal für eine Werkstudentenstelle bewerben, um später eingestellt zu werden. Hierzu sollten folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • ein Anschreiben,

  • ein Lebenslauf,

  • Referenzen und Arbeitszeugnisse.

Da die meisten Studenten keine bis kaum Berufserfahrung haben, ist es umso wichtiger, die eigene Motivation zu betonen und anzugeben, warum man sich auf die Stelle bewirbt. Neben Noten und Schulbildung, achten Firmen bei der Auswahl von Kandidaten überwiegend auf eine überzeugende Bewerbung. Das heißt: Wer ein Motivationsschreiben beilegt, angeben kann, warum er sich ausgerechnet für das jeweilige Unternehmen entschieden hat, oder spezielle Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen kann, die für die Firma relevant sind, hat gute Chancen, eine Zusage zu erhalten.

Ebenso hilfreich kann es sein, wenn man ausdrücklich formuliert, dass man auch nach der Tätigkeit als Werkstudent an einer weiteren Mitarbeit im Unternehmen interessiert ist. Somit profitiert die Firma von einem Kandidaten, der sich bereits mit der Unternehmenskultur sowie den internen Abläufen und Strukturen auskennt und ist gewillt, das Stellenangebot entsprechend zu besetzen.

Wie unterscheiden sich Werkstudententätigkeit und klassischer Studentenjob?

Nur weil man als Student einen Nebenjob hat, ist man nicht gleich ein Werkstudent. Zwischen einem Werkstudentenjob und einem klassischen Studentenjob gibt es enorme Unterschiede:

Zunächst einmal sind Werkstudenten von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Sie müssen lediglich Abgaben für ihre Rentenversicherung zahlen - und das auch nur dann, wenn der Verdienst der Stelle die 450-Euro-Marke überschreitet. Ein Nebenjob, beziehungsweise Minijob ist dagegen an eine monatliche Einkommensgrenze von 450 Euro gebunden. Werkstudenten können diese Grenze dagegen jederzeit überschreiten.

Darüber hinaus liegt der Lohn einer Werkstudentenstellen meist deutlich über dem eines Minijobs. Es gilt ein Mindestlohn von 9,82 Euro pro Stunde. Ordentlich studierende Kandidaten können aber auch Stundenlöhne von bis zu 20 Euro aushandeln.

Auch die Voraussetzungen für beide Beschäftigungsarten sind unterschiedlich. Während ein Minijob von grundsätzlich jeder Person ausgeführt werden kann, können Werkstudentenjobs nur unter bestimmten Bedingungen angenommen werden: Der Arbeitnehmer muss an einer Fachhochschule oder einer Universität eingeschrieben sein, darf maximal 20 Wochenstunden arbeiten und sich nicht im Urlaubssemester befinden. Außerdem muss das Studium die Hauptbeschäftigung des Arbeitnehmers sein.

Die Vorteile einer Werkstudenten-Tätigkeit

Praxiserfahrung und Zeugnisse

Grundsätzlich empfiehlt sich eine Werkstudenten-Tätigkeit aus vielen Gründen. Ein solches Stellenangebot gibt Nachwuchskräften die Chance, sich bedeutende Praxiserfahrung anzueignen. Diese ist den meisten Arbeitgebern wichtiger als ein bestimmter Notendurchschnitt. Entsprechend gute Arbeitszeugnisse gelten als hilfreich im Bewerbungsprozess und können Vorteile verschaffen.

Erstkontakt und Bindung zum Unternehmen

Darüber hinaus kann man als Werkstudent wichtige Kontakte zum Wunschunternehmen knüpfen und langfristig eine Bindung aufbauen. Somit hat der Student später beim Bewerbungsprozess bereits einen Fuß in der Tür und kann seine Bewerbung an eine bekannte Kontaktperson schicken. Arbeitgeber profitieren ebenso von Werkstudentenstellen. Sie können jungen Talenten erste Fähigkeiten vermitteln und sie bereits mit dem Unternehmen sowie den internen Abläufen vertraut machen. Dies bedeutet einen entscheidenden Vorteil bei einer späteren Anstellung.

Motivationsbeweis

Und selbst bei der Jobsuche in einer anderen Branche bei einem anderen Unternehmen kann die Ausübung einer Werkstudententätigkeit helfen. Denn eine solche Station zeugt von Motivation und Leistungsbereitschaft. Zudem kann sie für ein besseres praktisches Verständnis sorgen und Studierenden bei der Abschlussarbeit helfen. Die Ausübung einer Werkstudentenstelle macht den Bewerber zu einem bevorzugten Kandidaten und erleichtert den Berufseinstieg.

Über die Autorin: Nicola Lehrle
Nicola Lehrle

Nicola Lehrle ist als Redakteurin bei hiral tätig. In ihrer beruflichen Laufbahn mit Schwerpunkt Marketing konnte sie im HR vielerlei Erfahrung sammeln. Ihr Fokus liegt auf Ratgebern und Fachtexten zu unterschiedlichen Themen im Bereich Personal/HR. Nicola möchte mit ihren Texten den Lesern auch komplizierte Sachverhalte möglichst einfach erklären.

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